Aachen Supporters Begga

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Satzung

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§1 Name und Sitz des Fan Clubs

1.1 Der Alemannia Fan Club trägt den Namen „Aachen Supporters Begga“ und ist ein offiziell eingetragener Fanclub der Alemannia Aachen.

1.2 Der Club hat seinen Sitz in Beggendorf.

1.3 Er wurde gegründet am 13.09.2008

 

 

§2 Aufgabe des Clubs

2.1. Der Zweck des Fan Clubs ist es, die Alemannia lautstark zu unterstützen und zu seinem Verein zu stehen.

2.2. Der Club möchte die Freundschaft mit anderen Fans und Vereinen pflegen und unterstützen.

 

 

§3 Mitgliedschaft

3.1. Die volle Mitgliedschaft wird nach einer 3-monatigen Probezeit und Zustimmung der 4 Gründungsmitgliedern und dem Vorstand erlangt.

3.2. Die Mitgliedschaft ist ab dem 23. Lebensjahr möglich

3.3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss.

3.4. Beendet wird die Mitgliedschaft wenn man gegen die Satzung verstößt.

3.5. Es gibt auch die Möglichkeit Inaktives Mitglied zu werden.

 

 

§4 Beitrag

4.1. Der Beitrag beträgt im Monat 5 Euro (aktiv/inaktiv) und ist monatlich beim Clubtreffen zu zahlen.

4.2. Alle Einnahmen werden für Clubinterne Aufwendungen (Clubfeiern, Auswärtsfahrten, Freizeitturniere...) verwendet.

4.3. Anfallende Kosten werden entweder aus der Clubkasse bestritten oder nach Beschluss unter den Mitgliedern aufgeteilt.

4.4. Bei Austritt besteht kein Anspruch auf Geld aus der Clubkasse.

 

 

§5 Sitzungen

5.1. Sitzungen finden immer den ersten Samstag im Monat statt.

5.2. Bei Verhinderung muss man sich rechtzeitig Entschuldigen und bei unentschuldigtem Fehlen muss man eine Gebühr von 2 Euro in die Clubkasse zahlen.

5.3. Einmal im Jahr (September) findet eine Jahreshauptversammlung statt, bei der Neu- Wiederwahlen anstehen.

5.4. Bei mehrfach entschuldigtem Fehlen entscheiden die Gründungsmitglieder und der Vorstand über die weitere Mitgliedschaft.

 

 

§6 Rechte und Pflichten

6.1. Jedes Mitglied hat das Recht an Fan Club Veranstaltungen teilzunehmen.

6.2. Jedes Mitglied ist verpflichtet die Fan Kleidung zu tragen.

6.3. Die Fankleidung kann nach der Probezeit erworben werden.

6.4. Jedes Mitglied ist verpflichtet die Satzung zu beachten und sich so zu verhalten, dass das Ansehen des Clubs nicht darunter leidet.

6.5. Jeder handelt eigenverantwortlich und muss für seine Taten selber haften.

 

 

§7 Fan Club Logo

7.1. Das Fan Club Logo, den Schriftzug und die Fan Club Kleidung sind nur für den internen Gebrauch und dürfen nicht an Nichtmitglieder verkauft, verliehen oder

verschenkt werden.

7.2. Das eigenmächtige Verwenden des Logos oder des Namens ist untersagt.

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